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Amtsgericht Oschersleben

Sehr geehrte Bürger*innen,

herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Oschersleben.

Ich freue mich sehr über Ihr Interesse am Amtsgericht Oschersleben. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zahlreiche nützliche Informationen rund um das Amtsgericht Oschersleben. Ferner haben Sie die Möglichkeit, Formulare und Broschüren herunter zu laden, um sich unnötige Weg zu ersparen.

Beachten Sie bitte, dass sie per E-Mail keine Schriftsätze und keine Antragsschriften einreichen können! Dies gilt auch für sonstige Erklärungen, für die die Schriftform vorgeschrieben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Der Direktor des Amtsgerichts Oschersleben
und die Mitarbeiter*innen des Amtsgericht Oschersleben

Das Amtsgericht Oschersleben ist eines von 25 Amtsgerichten im Land Sachsen-Anhalt.

Im Jahr 1890 entstand das Gerichtsgebäude als Sitz des Gerichts. Das Hauptgebäude wurde im Stil der Neorenaissance als Klinkerbau errichtet. Auf der imposanten Eingangstür befindet sich eine geschnitzte Darstellung des Stadtsiegels, welches mit seinen zwei gekreuzten Schlüsseln und drei Rohrkolben seit 1633 verwendet wird.

Im Jahr 2009 entstand, durch das Zusammenlegen mit dem Amtsgerichts Wanzleben-Börde, ein freistehender Neubau.

Zum Amtsgericht Oschersleben gehört u.a. eine Rechtsantragstelle, in der Bürger*innen in ausgewählten Angelegenheiten Anträge stellen können. Eine anwaltliche Vertretung ist hierfür nicht erforderlich. Die Rechtsantragstelle ist geöffnet im Zeitraum montags bis freitags zu den ausgewiesenen Sprechzeiten.

Behindertengerechter Zugang

Bei dem Hauptgebäude des Amtsgerichts Oschersleben handelt es sich um ein altes Gebäude. Es bietet daher leider keine guten Einrichtungen für behinderte Mitbürger*innen.

Vor dem Haupteingang befindet sich eine Klingel mit Wechselsprechanlage. Eine Behindertentoilette befindet sich ebenerdig im neuen Nebengebäude. 

Die Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts sind bemüht, jedem Bürger*innen den Aufenthalt im Gericht so angenehm wie möglich zu machen und stehen auf Wunsch mit Rat und Tat zur Seite.

 

Eine geordnete Rechtsprechung ist auch zu Pandemiezeiten gewährleistet. Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich entgegenzuwirken, sind folgende Hinweise zu beachten:   

Wichtige Hinweise zur Corona-Pandemie

Aktuell bestehen keine grundsätzlichen Einschränkungen des Dienstbetriebes und des Publikumsverkehres aus Gründen des Infektionsschutzes.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den Sitzungssälen gemäß § 176 GVG die Anordnung der/des jeweiligen Vorsitzenden gelten.

Sie werden jedoch gebeten, Folgendes zu beachten:

1. Rechtsuchende und Besucher*innen werden gebeten, verantwortungsbewusst zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu prüfen, ob ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann.

2. Personen, die an SARS-CoV-2 erkrankt oder wissentlich infiziert sind, dürfen das Amtsgericht Oschersleben nicht betreten. Dasselbe gibt für Personen, die auf behördliche Anordnung unter Quarantäne stehen.

3. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen. In den einzelnen Verhandlungen kann durch die/den Vorsitzende/n das Tragen einer medizinischen oder FFP-2 Maske (bzw. Standard KN 95/ N95) angeordnet werden. Es wird daher empfohlen, eine solche Maske mitzuführen.

4. Halten Sie bitte den notwendigen Abstand und die allgemeinen Hygieneregeln ein. Den Anordnungen der Mitarbeiter*innen des Justizwachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

5. Dezeitig können noch keine Besuchergruppen als Zuschauer zu den Verhandlungen zugelassen werden, da sonst das Abstandsgebot nicht eingehalten werden könnte.

6. Termine zur persönlichen Vorsprache sollen möglichst vorher telefonisch vereinbart werden.

 

Wir bitten alle Bürger*innen um Verständinis für diese Maßnahmen und danken für die Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen Zeiten!